Schnelle Hilfe

Was ist im Schadensfall zu tun?
Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Sie mal nicht weiter wissen, finden Sie hier wichtige Hinweise. Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.
Der wichtigste Schritt: Bitte melden Sie uns jeden Schaden sofort – entweder telefonisch unter 040 28442-290  per Fax unter 040 28442-232 oder mithilfe unseres Onlineformulars.

Sie erhalten von uns dann umgehend eine Schadennummer, ein Schadenanzeigeformular und Hinweise zum weiteren Vorgehen. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Vertragsnummer an, solange Sie noch nicht über eine Schadennummer verfügen. Das entsprechende Formular für die Schadenanzeige können Sie auch gerne selbst schon unten aufrufen, ausfüllen und uns unterschrieben zusenden.

Indem Sie uns neben einer genauen Schilderung des Schadenhergangs zusätzlich Fotos von der unveränderten Schadenstelle schicken, vereinfachen Sie die Abwicklung des Schadens. Wichtig ist zudem, dass Sie den Schaden so gering wie möglich halten, indem Sie unbedingt rechtzeitig Schutzmaßnahmen ergreifen.

Bitte denken Sie daran, dass die beschädigten Sachen bis zu unserer Freigabe oder ggfs. der Besichtigung durch einen Gutachter aufbewahrt werden müssen.

Hinweise zu Hochwasserereignissen

Die stetig zunehmenden Hochwasserereignisse (Überschwemmung und witterungsbedingter Rückstau) verursachen immer häufiger große Schäden, die das Hab und Gut vieler Menschen in hohem Umfang stark beschädigen oder sogar völlig zerstören.

Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wurde ein Prüfsystem (kurz: ZÜRS) entwickelt, welches die Gesamtfläche der Bundesrepublik Deutschland in vier Gefährdungsklassen hinsichtlich Überschwemmung und witterungsbedingtem Rückstau einteilt. Hierbei finden Daten über die Berechnung eines Höhenmodells, die Anreicherung historischer Überflutungsereignisse und die Integration von Hochwasserschutzmaßnahmen Anwendung.

Auch wir verwenden dieses System, um für die einzelnen Versicherungsobjekte eine möglichst objektive Risikoeinschätzung vorzunehmen und dem individuellen Gefährdungspotenzial in der Beitragsfindung gerecht zu werden.

Mittlerweile setzen sich Bestrebungen einzelner Bundesländer durch, in Katastrophenfällen eine staatliche finanzielle Unterstützung nur noch für Gebäude zu gewähren, die aufgrund ihres individuellen hohen Gefährdungspotenzials nicht privat gegen die Folgen von Hochwasserereignissen versicherbar sind. Dies betrifft ca. 1,4 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland.

Für die verbleibenden 98,6 Prozent wird auf die private Vorsorge verwiesen, d. h. die Eigentümer dieser Objekte müssen selbst für eine Versicherung gegen weitere Elementarschäden Sorge tragen.

Wenn Sie wissen möchten, welchem Risiko Ihr Grundstück und/oder Ihr Gebäude ausgesetzt ist (Feststellung der ZÜRS-Zone) und für welchen Beitrag Sie bei uns weitere Elementarschäden versichern können, wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherungsmakler, oder auch gerne direkt an uns.